Zwei flinke Boxer jagen die quirlige Eva und ihren Mops durch Sylt. Franz jagt im komplett verwahrlosten Taxi quer durch Bayern. Zwölf Boxkämpfer jagen Viktor quer über den großen Sylter Deich. Vogel Quax zwickt Johnys Pferd Bim. Sylvia wagt quick den Jux bei Pforzheim. Polyfon zwitschernd aßen Mäxchens Vögel Rüben, Joghurt und Quark.

guter handwerker schlechter kaufmann

Guter Handwerker, schlechter Kaufmann?

Diesen Satz höre ich schon mein ganzes Leben.
Ja er versteht etwas von seinem Job, jedoch kaufmännisch nicht zu gebrauchen.

Ich habe viele Jahre lang Handwerker betreut und zum Teil sind manche wirklich nicht gute Kaufleute. Viel öfters erkenne ich jedoch andere Ursachen: Unsere Gesetzgeber sind meist keine Unternehmer und haben keine Ahnung, was sie den Handwerken und auch Unternehmern aufhalsen. Sie erlassen Gesetze, die absolut unproduktiv sind und dem KMU Betreiber das Leben schwer machen. Noch schlimmer daran ist, dass die verschiedenen Ämter wie AHV, MWST, Verrechnungssteuer, die kantonale Steuerverwaltung und der Bund sich voneinander loskoppeln und sich teilweise nicht an die Gesetze und Praxen der anderen halten. Dies löst Kaskaden der Praxisverschärfung aus.

Heute wird das Problem noch schlimmer.

Die verschiedenen Ämter sind dabei sämtliche Berichte und Revisionsinformationen miteinander digital zu verbinden. Das hört sich auf den Blick für den Laien nicht schlimm an, jedoch kann es fatal sein. Angenommen Sie sind MWST pflichtig und haben eine MWST Revision im Haus. Diese findet, dass Sie Aufwände verbucht haben, die nicht wirklich geschäftsmässig begründet waren oder zu wenig Privatanteile dafür auf Ihr Kontokorrent verbucht wurden. Bisher hat man die 8% oder 7.7% Vorsteuer oder Umsatzsteuer einfach schlicht nachbezahlt und der Fall war abgehakt. Meist war der Revisor noch freundlich gestimmt und hat Sie darauf hingewiesen, dass er es nicht melden wird.

In Zukunft wird dieser Bericht automatisch auch anderen Abteilungen der ESTV gemeldet und das kann sehr teuer werden.

Zuerst meldet sich die direkte Steuer mit Aufrechnungen für die Unternehmungen, dann die Nachsteuern für die «Dividendenbezüge» der natürlichen Person und dann meldet sich noch die Verrechnungsteuer und rechnet im schlimmsten Fall die Aufrechnungen der MWST als Dividenden von 65% auf 100% auf. Leider sind die Verrechnungssteueransprüche auch noch verwirkt, da Sie die Bezüge ja nicht ordnungsgemäss gemeldet haben. Diese Abläufe sind sogar für manche Berater nicht wirklich verständlich, schon gar nicht für den Handwerker.

Für den Handwerker ist es nicht mehr durchschaubar. So mancher ist sich seiner oder ihrer Situation gar nicht bewusst.

Wir sind davon überzeugt, dass der «Handwerker» es sich heute nicht mehr leisten kann, nichts von der Thematik zu verstehen, daher arbeiten wir an Lösungen den Handwerker in die Prozesse einzubeziehen und auch während dem Jahr den stetigen Kontakt aufrechtzuerhalten.

Ausserdem wünschen wir am Puls zu sein und während dem Jahr Veränderungen wahrzunehmen, denn nur so können wir einschreiten und Verbesserungen oder Verschlechterungen verstärken, bzw. aufhalten.